Kinder und Kinderrechte in Krisen stärken und schützen!

Seit nunmehr elf Monaten hält die Corona-Pandemie Gesellschaft und Familien, Wirtschaft und Staat in Atem. Ein unmittelbares Ende ist derzeit nicht in Sicht. Dies ist ein enormer Stresstest für alle Beteiligten.

Krisensituationen, und das wird in der aktuellen Lage besonders deutlich, legen Mängel im System schonungslos offen. Mit der Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns zu Beginn dieses Jahres und der unklaren Perspektive, ab wann ein Leben wieder in geregelten Bahnen möglich ist, erhöht sich der (psychische) Druck vor allem auf diejenigen, denen die Möglichkeiten fehlen, sich Freiräume zu schaffen oder auf ein unterstützendes Umfeld zurückgreifen zu können. Kinder und Jugendliche sind von Kontaktsperren, Schließung der für sie bedeutenden Einrichtungen und der damit einhergehenden Isolation besonders betroffen. Ihre Bedarfe und Interessen standen weder zu Beginn der Pandemie und dem ersten Lockdown noch in den letzten Monaten im Fokus des öffentlichen Interesses, geschweige denn der politischen Maßnahmen. (1) Kinder und Jugendliche schienen nicht systemrelevant. Stattdessen wurden ihre Rechte von Beginn an drastisch eingeschränkt.

Krisen erfordern von den Verantwortlichen schnelle Entscheidungen und ein rasches Eingreifen. Da-bei müssen Entscheidungsträger immer zwischen dem Blick auf das Gemeinwohl und einer kurzfristigen Einschränkung bzw. außer-Kraft-Setzung individueller (Freiheits-) Rechte des Einzelnen abwägen. Politik muss jedoch immer dafür Sorge tragen, dass alle Maßnahmen das Wohl der besonders Schutzbedürftigen und somit auch der Kinder und Jugendlichen im Auge haben und darauf abgestimmt sind. Die Einhaltung der Kinderrechte – auf Schutz, Förderung und Teilhabe von Kindern – muss gerade in Krisenzeiten höchste Priorität haben! (2)

Die Pandemie führt zu einer Verschärfung schon bestehender Ungleichheit. (3) Probleme und Risiken der Corona-Krise werden auf die privaten Haushalte und Familien abgewälzt. Das trifft diejenigen, die ohnehin schon belastet sind – seien es Alleinerziehende, Eltern in unsicheren Arbeitsverhältnissen oder Familien in beengten Wohnsituationen – besonders stark. Dort wo sich prekäre Lebenssituationen u.a. durch einen pandemiebedingten Jobverlust oder Kurzarbeit entwickelt oder manifestiert haben, wird auch das Armutsrisiko bei Kindern und Jugendlichen verstärkt.
Erschwert wird die Situation noch dort, wo Kinder keinen Zugang zu digitalen Endgeräten besitzen. Somit fehlt in der Phase des Lockdowns nicht nur der Zugang zu den unterschiedlichen schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten, sondern in besonderem Maße auch zu wichtigen Bezugspersonen und Freund*innen. Das erhöht den seelischen und psychischen Druck auf die Familien und gleichzeitig das Risiko von Vernachlässigung, häuslicher Gewalt und zunehmender Vereinsamung. (4)

„Alles was Spaß gemacht hat (Sport, mit Freunden treffen, Feiern gehen, entspannt in der Schule mit netten Leuten sein) wurde mir verboten und auch wenn ich verstehe, dass das nötig ist fühle ich mich dadurch sehr einsam. Es ist einfach nicht das gleiche wie vorher.“ (5)

„Wir fühlen uns als Familie von der Politik im Stich gelassen. Alle möglichen Maßnahmen werden gelockert, aber die Entscheidung über Kitaöffnungen wird ständig verschoben. Das führt zu einer großen Ungewissheit und Frustration. Kinder können nicht monatelang zuhause bleiben, wir kommen langsam an einen Punkt, wo es wirklich kritisch wird.“ (6)

Die JuCo und KiCo Studien untermauern diese Wahrnehmungen. Gleichwohl müssen die Anzeichen auf häusliche Gewalt während des ersten Lockdowns im Anschluss an die Pandemie validiert und auf ihre möglichen langfristigen negativen Auswirkungen überprüft werden.

Für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund stellt die Pandemie eine ganz besondere Herausforderung dar. Ihre besonderen Lebensumstände, so z.B. die beengte Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen und das damit verbundene erhöhte Risiko einer Infektion, verstärken die bereits schwierige Situation. Der gleichberechtigte Zugang zum Bildungssystem und zur gesellschaftlichen Teilhabe ist für geflüchtete Kinder erschwert. Dies hat sich mit Beginn der Pandemie deutlich verschärft. Daraufhin haben sich viele zurückgezogen und waren für die für sie wichtigen Bezugspersonen nur noch schwer oder zum Teil gar nicht mehr erreichbar. (7) Mit dem erneuten Lockdown droht sich dieser Vorgang zu wiederholen und die Isolation junger Geflüchteter zu verschärfen. Bei allen derzeit schon vorhandenen und noch zu erwartenden Einschränkungen muss die besondere Situation von Kindern mit Fluchterfahrung Berücksichtigung finden. Die Kinderrechte müssen auch für sie uneingeschränkt gelten.

In den Phasen der Entspannung und Lockerung der Einschränkungen im (Früh-) Sommer 2020 wurde es von politischer Seite aus versäumt, die ersten Lehren aus dem Lockdown zu ziehen und in eine langfristige und nachhaltige Krisenstrategie einzubetten. Die jeweiligen Maßnahmen wurden immer wieder sehr kurzfristig angekündigt und umgesetzt, ohne dass eine klare Strategie und ein nachhaltiger Nutzen erkennbar waren.
Das Vertrauen in die Politik ist trotz aller Einschränkungen gegeben, auch bei Kindern und Jugendlichen. Dieses Vertrauen wird aber zusehends aufs Spiel gesetzt, wenn weitere tiefgreifende Einschränkungen individueller Rechte auf sie zukommen, ohne dass ihnen der Sinn und die Notwendigkeit transparent vermittelt wird.

Kinderrechte während Corona

Diese Kinderrechte wurden und werden in der aktuellen Pandemie wiederholt vernachlässigt bzw. dauerhaft eingeschränkt:

Recht auf Teilhabe
Kinder sind die Expert*innen für ihre eigene Lebenssituation. Dies spielte allerdings in der Pandemie bisher keine Rolle. Es wurde vielmehr über ihre Köpfe hinweg verhandelt und entschieden, an-statt sie an den Diskussionen vor Ort zu beteiligen. (8) Dabei existieren etablierte Beteiligungsformen (z.B. „1000 Stimmen Befragung“) (9), die ohne weiteres auch in Krisensituationen hätten genutzt werden können.

Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Dieses wird nicht im Schulgebäude zurückgelassen, wenn Schule ihre Pforten schließt und auf E-Learning umstellt. Auch in dieser Situation sind die Schulen verpflichtet, Schüler*innen zu unterrichten. Diese Last darf nicht auf die Eltern ab-gewälzt werden. (10) Der individuelle Schulerfolg darf nicht von den persönlichen Voraussetzungen (technische Ausstattung, Lernräume etc.), nicht vom Engagement einzelner Lehrer*innen und Rektor*innen und auch nicht vom Engagement der Eltern abhängen.

Recht auf Schutz und Gesundheit
Besonders für Kinder, die in schwierigen sozialen Verhältnissen aufwachsen, und die auf zusätzliche Unterstützung von Diensten und Einrichtungen angewiesen sind, wird gerade jetzt das Recht auf Schutz verwehrt. Für die gesunde Entwicklung sind aber der Besuch von Schulen, Jugendeinrichtungen und von Vereinen, von entscheidender Bedeutung. (11)

Recht auf persönliche Entwicklung und angemessene Lebensbedingungen
Kinder werden derzeit fast ausschließlich im Kontext von Schule und von möglichen Schulschließungen wahrgenommen und somit “nur” als Schülerinnen und Schüler betrachtet. In erster Linie sind sie aber Kinder, die ein Recht auf Spiel, individuelle Förderungen und bestmögliche Entfaltung haben. (12) Dem gegenüber steht eine Realität, in der Kinder bereits zum zweiten Mal auf für sie wichtige Orte wie Jugendzentren, Sporteinrichtungen oder Vereine, sowie auf wichtige Bezugspersonen verzichten müssen.

Die Krise trifft Kinder und ihre Familien unterschiedlich hart. Schon vor der Corona-Krise war in NRW fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Die Pandemie verstärkt diese Entwicklung. (13)

Recht auf Schutz vor Gewalt
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und auf eine gewaltfreie Erziehung. Doch Isolation auf engem Raum, Überforderung und Existenzängste machen aus der Corona-Krise schnell eine Familienkrise. Je länger der Lockdown und die damit einhergehenden Restriktionen andauern, umso größer ist die Gefahr, dass Krisen eskalieren.

(An-) Forderungen an eine zukünftige kindgerechte, krisensichere Politik

Besonders in Krisenzeiten ist es wichtig, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die UN- Kinderrechtskonvention formuliert in Art. 3 Abs. 1 die besonderen Anforderungen an die Gesetzgeber.

“Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.”

Um diesem gesellschaftlichen Anspruch noch mehr Gewicht zu verleihen, müssen die Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Die aktuelle Vorlage der Regierungskoalition ist dabei unzureichend und bleibt weit hinter dem zurück, was die UN-Kinderrechtskonvention formuliert. Das Kindeswohl muss Kern aller Betrachtung und allen Handelns sein, und dafür bedarf es zwingend einer vorrangigen Berücksichtigung. Es braucht aktive Kinderrechte, die neben dem Recht von Kindern auf Schutz und Förderung auch das Recht auf Beteiligung an allen Entscheidungsprozessen enthält, die sie betreffen. (14)

  • Das bedeutet, dass alle Entscheidungen bei der Bekämpfung der Pandemie, was die Auswirkungen und möglichen langfristigen Folgen für Kinder betrifft, kritisch überprüft und in Abstimmung mit den Betroffenen entschieden werden.
  • Es muss eine digitale Infrastruktur, sowohl im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung aufgebaut werden. Neben den technischen Voraussetzungen sind Konzepte und Methoden über den Umgang mit neuen Kommunikationsformen zu entwickeln, Freiräume für pädagogische Fachkräfte einzurichten, und die Maßnahmen müssen mit allen Beteiligten ab-gestimmt werden.
  • Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen gerechten Zugang zu allen Formen von Bildung für alle Kinder garantieren. Besonderen Formen der Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familien ist dabei Rechnung zu tragen.
  • Auch in einem Lockdown dürfen die Anlaufstationen für Kinder nicht komplett geschlossen werden. Es braucht (Schutz-) Räume für Kinder – mit einem besonderen Augenmerk für be-sonders gefährdete junge Menschen – die ständig vorgehalten werden.
  • Es müssen geeignete Maßnahmen zur während der Pandemie zunehmenden Armut bei Kindern ergriffen werden.
  • Es muss zeitnah eine Aufarbeitung der Pandemie und ihrer Auswirkungen erfolgen. Die dar-aus gezogenen Schlüsse müssen in eine Gesamtstrategie zur zukünftigen Bewältigung von Krisensituationen einfließen.

AGOT-NRW e.V., Februar 2021

Quellennachweis:
(1) Vgl. AEJ-NRW: “Kinder und ihre Rechte in Zeiten der Covid-19-Pandemie – eine Bestandsaufnahme der AEJ-NRW!”, Düsseldorf, 2020
(2) Vgl. DKHW: “Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!”. Berlin 2020
(3) Vgl. https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-coronakrise-verscharft-soziale-ungleichheit-25092.htm (ab-gerufen am 08.02.2021)
Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-kinderkommission-corona-706358 (abge-rufen (05.02.2021)
(4) Vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte: Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie. Kinderrechtsbasierte Maßnahmen stützen und schützen. Berlin 2020
Deutsches Jugendinstitut: Kind sein in Zeiten von Corona. Ergebnisbericht zur Situation von Kindern während
des Lockdowns im Frühjahr 2020, München 2020
(5) Vgl. Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“: JuCo Studie – „Die Corona-Pandemie hat mir wertvolle Zeit genommen“, Hildesheim 2020
(6) Vgl. Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“: KiCo Studie – “Kinder, Eltern und ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie“, Hildesheim 2020
(7) Vgl. AGOT-NRW: “Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund in Zeiten von Corona!”, Düsseldorf 2020
(8) Vgl. Bundeskuratorium: Zwischenruf – Kinder- und Jugendrechte in der Krise stärken! München 2020
(9) Vgl. LVR: Jugendhilfereport 03/16 – Wir mischen mit! Eigenständige Jugendpolitik, Köln 2016
(10) Vgl. https://www.derstandard.de/story/2000121839246/in-der-corona-krise-werden-etliche-kinderrechte-ver-letzt (abgerufen am 05.02.2021)
(11) Vgl. Makista e.V.: Jetzt erst Recht. Kinderrechte umsetzen in der Pandemie. Frankfurt a.M. 2020
Vgl. https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/artikel/kinderrechte-unverzichtbar-in-der-krise-die-umsetzung-der-un-kinderrechtskonvention-waehrend-der-pan/ (abgerufen 09.02.2021)
(12) Vgl. https://www.derstandard.de/story/2000121839246/in-der-corona-krise-werden-etliche-kinderrechte-ver-letzt (abgerufen am 05.02.2021)
(13) Vgl. Bertelsmann Stiftung: Factsheet – Kinderarmut in Deutschland. Gütersloh 2020
(14) Vgl. AGOT-NRW: Kinderrechte ins Grundgesetz – AGOT-NRW sieht weiteren Handlungsbedarf, Düsseldorf 2021